Ärztegesetze,
Heilmittelversprechen & Co

Praxis-Website rechtssicher:
Welche Inhalte sind erlaubt und vorgeschrieben?
In Österreich müssen Praxis-Websites unter anderem die Vorgaben aus dem Ärztegesetz 1998 (§ 53), dem E-Commerce-Gesetz (ECG) und der DSGVO erfüllen. Verpflichtend sind ein vollständiges Impressum, berufsrechtliche Angaben und transparente Informationen zur Datenverarbeitung. Unzulässig sind irreführende Aussagen, Heilversprechen oder vergleichende Werbung. In Deutschland gelten mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sehr ähnliche Regeln.
Viele Unsicherheiten entstehen dort, wo rechtliche Vorgaben auf die Darstellung von Leistungen, Ergebnissen und Vertrauen treffen.
Warum es gesetzliche Vorgaben gibt
Schutz
Orientierung & Transparenz
Der Grund dafür liegt darin, dass eine Praxis-Website eine wichtige Rolle bei der Orientierung von Patient:innen spielt. Viele informieren sich vor dem ersten Termin online und treffen auf Basis dieser Informationen eine Entscheidung. Gesetzliche Vorgaben sorgen dafür, dass Inhalte klar, nachvollziehbar und nicht irreführend dargestellt werden und persönliche Daten geschützt bleiben.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen und zeigen, worauf es bei der Umsetzung in der Praxis ankommt.
Neutrale Wortwahl, keine Versprechungen

Falsche Erwartungen wecken
Viele Praxen möchten ihre Leistungen möglichst verständlich und ansprechend darstellen und Ergebnisse sowie Bewertungen zur Orientierung nutzen. Dabei ist es jedoch wichtig, sachlich zu bleiben und keine Erwartungen zu wecken, die medizinisch nicht eindeutig gesichert sind.
Während eine Beschreibung wie „moderne Behandlungsmöglichkeiten“ unproblematisch ist, kann eine Formulierung wie „die effektivste Lösung für Ihre Beschwerden“ bereits überhöht wirken. Ähnlich verhält es sich bei der Darstellung von Behandlungsergebnissen: Patient:innen sollten nicht den Eindruck gewinnen, dass ein Ergebnis in jedem Fall gleich ausfällt, da dies medizinisch nicht garantiert werden kann.
Besonderer Blick aufs Detail bei diesen Themen:
Behandlungen auf der Website beschreiben
Leistungen sollten so beschrieben werden, dass sie für Patient:innen verständlich sind, ohne dabei feste Ergebnisse oder Erwartungen zu vermitteln.
✘ „Wir garantieren Schmerzfreiheit“
Aussagen über sich und seine Praxis treffen
Die eigene Praxis kann klar und nachvollziehbar dargestellt werden, ohne sich mit anderen Praxen zu vergleichen oder überhöhte Aussagen zu treffen.
✘ „Die beste Praxis in Wien“
Bewertungen und Außenwirkung
Bewertungen können eine wichtige Orientierung bieten, sollten jedoch so eingebunden werden, dass ein realistisches und ausgewogenes Bild entsteht.
✘ „Unsere Patienten sind begeistert
Bilder und Darstellung von Ergebnissen
Bilder sollten einen authentischen Eindruck der Praxis vermitteln, ohne konkrete Behandlungsergebnisse zu suggerieren oder Erwartungen zu verstärken.
✘ Vorher-Nachher mit Ergebnisversprechen
Wer medizinische Hilfe sucht, sucht
vor allem Vertrauen.
Beschreibung von Leistungen
Ärztegesetz 1998 (§ 53)
Regelungen
🇦🇹 In Österreich regelt das Ärztegesetz, wie medizinische Leistungen nach außen dargestellt werden dürfen. Entscheidend ist eine sachliche und nachvollziehbare Kommunikation, die informiert, ohne Erwartungen zu wecken. Oft sind es kleine Formulierungen, die darüber entscheiden, ob eine Aussage neutral bleibt oder wie ein Versprechen wirkt. Die Ärztekammer spielt dabei eine ergänzende Rolle: Sie konkretisiert viele dieser Vorgaben in der Praxis und gibt Richtlinien vor, wie Ärzt:innen diese umsetzen sollen.
🇩🇪 In Deutschland ist es ähnlich: Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verfolgt denselben Ansatz – Informationen sind erlaubt, solange sie nicht irreführend oder überhöht sind.
Zulässig
✔ „Behandlung von Hauterkrankungen“
✔ „Individuelle Therapieplanung je nach Befund“
✔ „Schwerpunkt auf ganzheitlicher Betreuung“
Neutral & sachlich
Nicht zulässig
✘ „Die effektivste Behandlung für alle Hautprobleme“
✘ „Garantierte Verbesserung nach wenigen Sitzungen“
✘ „Die beste Praxis für ganzheitliche Medizin“
Neutral & sachlich
Bilder & Darstellung von Ergebnissen

Ärztegesetz, DSGVO & Urheberrecht
Regelungen
Um Patient:innen eine bessere Vorstellung von möglichen Behandlungen zu geben oder Abläufe verständlicher zu machen, werden häufig Vorher-Nachher-Bilder oder Stockfotos eingesetzt. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten – auch hier müssen einige Dinge beachtet werden.
🇦🇹 In Österreich ist die Darstellung von Ergebnissen grundsätzlich möglich, solange sie sachlich bleibt und nicht irreführend wirkt (Ärztegesetz §53). Entscheidend ist, dass keine Erwartungen geweckt werden, die nicht für alle Patient:innen gelten.
🇩🇪 In Deutschland sind die Regelungen strenger: Nach dem Heilmittelwerbegesetz (§11 HWG) sind vergleichende Darstellungen, insbesondere Vorher-Nachher-Bilder, in vielen Fällen nicht zulässig – vor allem dann, wenn sie eine werbliche Wirkung haben oder konkrete Ergebnisse suggerieren.
Zulässig
✔ Einzelfoto eines Ergebnisses mit Einwilligung (des Patienten)
✔ Beispiel eines individuellen Behandlungsergebnisses
✔ Bilder ohne Ergebnisversprechen oder Vergleich
✔ Praxisbilder, Teamfotos, neutrale Darstellungen
Einwilligung einholen
Nicht zulässig
✘ Vorher-Nachher-Bilder (Ästhetische Behandlungen 🇩🇪)
✘ Vorher-Nachher-Bilder (Wirkung garantiertes Ergebnis 🇦🇹)
✘ Verwendung Fotos ohne Einwilligung des Patienten
✘ Stockfotos ohne Lizenz
Keine Vergleiche
Datenschutz auf Praxis-Websites
DSGVO
Regelungen
🇦🇹 🇩🇪 In Österreich und Deutschland gelten die gleichen Vorgaben, da die DSGVO EU-weit Anwendung findet. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Entscheidend ist, dass Patient:innen transparent darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden und welche Rechte sie haben. In der Praxis wird die Datenschutzerklärung meist auf Basis von Vorlagen oder Generatoren erstellt und an die eigene Website angepasst. Wichtig ist, dass alle verwendeten Tools berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert werden.
Auf Praxis-Websites betrifft das vor allem Funktionen wie Kontaktformulare, Online-Terminbuchung oder eingebundene Dienste wie Google Maps.
Zulässig
✔ Vollständige und verständliche Datenschutzerklärung
✔ Hinweis auf alle verwendeten Tools und Anbieter
✔ Einwilligung bei Cookies und Tracking
✔ Regelmäßige Anpassung bei Änderungen der Website
Transparent & nachvollziehbar
Nicht zulässig
✘ Kontaktformular ohne Hinweis zur Datenverarbeitung
✘ Google Maps oder externe Tools ohne Erwähnung
✘ Tracking oder Cookies ohne Einwilligung
✘ Datenschutzerklärung unvollständig oder nicht aktuell
Fehlende Transparenz

Fazit:
Eine Praxis-Website verbindet Inhalt und Verantwortung
Es gibt keine zentrale Stelle, die jede Praxis-Website regelmäßig kontrolliert. Hinweise entstehen in der Praxis meist dann, wenn Inhalte auffallen:
• Mitbewerber melden einzelne Websites
• Patient:innen weisen auf Unklarheiten hin
• Ärztekammer oder Behörden reagieren auf Hinweise
Eine klare und strukturierte Umsetzung hilft, Inhalte von Anfang an stimmig aufzubauen und schafft einen verlässlichen und vertrauensvollen Eindruck nach außen.
Was auf keiner Praxis-Website fehlen darf
Impressum, Praxisangaben
Patient:innen müssen erkennen, wer hinter der Praxis steht und welche Qualifikation vorliegt. Klare Angaben schaffen Vertrauen und sind gesetzlich verpflichtend.
Grundanforderungen
Kontakt & Erreichbarkeit
Eine einfache Kontaktaufnahme ist entscheidend - Telefonnummer, E-Mail oder Terminbuchung sollten klar sichtbar und schnell auffindbar sein.
Direkter Zugang
Datenschutz & DSGVO
Sobald Daten verarbeitet werden, muss transparent erklärt werden, was damit passiert. Alle eingesetzten Tools sollten vollständig berücksichtigt werden.
Transparenz
Wortwahl & Bildsprache
Sachliche Formulierungen und realistische Darstellungen helfen, Leistungen verständlich zu machen, ohne falsche Erwartungen zu erzeugen.
Keine Vergleiche, keine Superlative

Komplett-Lösung aus einem Guss
Das Praxis-Paket
✓ Durchdachte Konzeption
✓ Online Sichtbar, dort wo Patienten suchen
✓ Professionelles Branding

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